Loi électorale pour le premier Bundestag et pour la première Bundesversammlung (15 juin 1949)

Text
Le 15 juin 1949, le Conseil parlementaire à Bonn adopte une loi qui définit les modalités de scrutin pour la première élection du Bundestag et de l'Assemblée fédérale.

Quelle und Copyright

Quelle: Bundesgesetzblatt 1949 I. Hrsg. Der Bundesminister der Justiz. 15.06.1949, Nr. 2. Bonn: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. "Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949", p. 21-24.

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