Die Arbeit des Interimsausschusses für den Gemeinsamen Markt und Euratom

Die Arbeiten des Interimsausschusses für den Gemeinsamen Markt und Euratom


Anlässlich der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) am 25. März 1957 im Kapitol in Rom beschließen die Außenminister der sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), in Brüssel unverzüglich einen Interimsauschuss für den Gemeinsamen Markt und Euratom einzuberufen, um in der Zeit zwischen der Unterzeichnung der Verträge und dem Moment ihres Inkrafttretens, in dem auch die Organe der Gemeinschaften eingesetzt werden, gewisse Arbeiten und Studien durchzuführen.


Der Interimsausschuss setzt sich aus den Delegationsleitern bei der Regierungskonferenz für den Gemeinsamen Markt und Euratom zusammen und tagt im Schloss von Val Duchesse. Er ist auch für die Koordinierung des Vorgehens der sechs Regierungen, vor allem im Rahmen bestimmter internationaler Organisationen, zuständig. Den Vorsitz übernimmt Baron Jean-Charles Snoy et d'Oppuers, Generalsekretär des belgischen Wirtschaftsministeriums und Leiter der belgischen Delegation bei der Regierungskonferenz für den Gemeinsamen Markt und Euratom. Zu den Aufgaben des Interimsausschusses gehören:


- die Ausarbeitung der Protokolle über die Satzung des Gerichtshofes und die Vorrechte und Immunitäten der Gemeinschaft, die in der Schlussakte vorgesehen und dem Vertrag als Anhänge beizufügen sind;


- die Fertigstellung der in Artikel 105 des Vertrags zur Gründung der EWG vorgesehenen Satzung des Währungsausschusses;


- die Durchführung der erforderlichen zolltechnischen Arbeiten, vor allem die Auflistung von gemeinsamen Unterpositionen im Rahmen der Brüsseler Zollnomenklatur;


- die Behandlung bestimmter Aspekte des Euratom-Forschungsprogramms, der Sicherheitsbestimmungen, der Isotopentrennung und der chemischen Aufbereitung und der Euratom-Versorgungsagentur.


Am 17. April 1957 unterzeichnen die Mitglieder des Interimsausschusses in Brüssel die vier Protokolle über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Euratoms und über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften. Der Interimsausschuss untersucht weiter die Frage möglicher Verbindungen zwischen den verschiedenen europäischen Versammlungen, da die Schaffung einer gemeinsamen Versammlung für die drei Gemeinschaften die Notwendigkeit deutlich werden lässt, die Beziehungen zwischen dieser Versammlung und den bereits existierenden europäischen Organen dieser Art zu definieren. Dabei geht es vor allem um die Frage der Stellvertreter und eine mögliche Zusammenlegung im Hinblick auf die Zusammensetzung der Versammlungen und ihrer Arbeiten.


Und bis die gemeinsamen Organe ihre Arbeit aufnehmen, sorgt der Interimsausschuss schließlich dafür, dass die Sechs ihre Beziehungen zu den Drittändern harmonisieren, was vor allem für die Reaktion auf die Erklärung des sowjetischen Außenministers über den Gemeinsamen Markt und Euratom vom 16. März 1957 gilt. Der Ausschuss wacht außerdem über die Koordinierung der Haltung der sechs Regierungen in internationalen Wirtschaftsorganisationen wie beispielsweise der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) und dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT).

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