Beschluss 2000/144/GASP des Rates zur Schaffung des Militärischen Interimsgremiums (14. Februar 2000)

Text
Am 14. Februar 2000 beschließt der Rat die Schaffung eines Militärischen Interimsgremiums, das aus Vertretern der Stabschefs der Mitgliedstaaten besteht und die Aufgabe hat, das Politische Komitee und das Generalsekretariat militärisch zu beraten. Dieser Beschluss gilt bis zur Schaffung der ständigen Gremien der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl.). 22.02.2000, n° L 49. [s.l.]. "Beschluss des Rates vom 14. Februar 2000 zur Schaffung des Militärischen Interimsgremiums (2000/144/GASP)", p. 2.

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