Entscheidung des Rates über die Satzung des Währungsausschusses (18. März 1958)

Text
Am 18. März 1958 beschließt der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Satzung des Währungsausschusses. Der Währungsausschuss wurde durch Artikel 105 des EWG-Vertrags eingerichtet und soll die Währungs- und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft sowie den allgemeinen Zahlungsverkehr der Mitgliedstaaten beobachten. Er erstattet dem Rat und der Kommission regelmäßig Bericht.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften . 06.10.1958, n° 17. [s.l.]. "Satzung des Währungssausschusses", p. 390-392.

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