Protokoll (Nr.8) über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (2. Oktober 1997)

Text
Dieses Protokoll wurde dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft mit dem Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 beigefügt.

Quelle und Copyright

Quelle: Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union, in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG). 10.11.1997, Nr. C 340. S. 111[s.l.]. "Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (2. Oktober 1997)", p. 112.

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