Die Konferenz von Brüssel (11.-12. Februar 1956)

Die Konferenz von Brüssel


Nach der Konferenz von Noordwijk am 6. September 1955 führt das Spaak-Komitee seine Arbeit in hohem Tempo fort. Die Ausschüsse und Unterausschüsse werden ihre Berichte Mitte Oktober 1955 vorlegen. Die Delegationsleiter der sechs Mitgliedsstaaten vereinbaren, dass ihnen ab diesem Zeitpunkt die Überwachung der Arbeiten an dem in der Entschließung von Messina vorgesehen Berichtes zu gewährleisten, und sie beauftragen Paul-Henri Spaak, den belgischen Außenminister und Vorsitzenden des von der Konferenz in Messina gegründeten Regierungsausschusses, zu diesem Zweck vorbereitende Dokumente vorzulegen.


Die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten tagen unter dem Vorsitz Spaaks am 11. und 12. Februar 1956 in Brüssel. So erhalten sie die Möglichkeit, von den allgemeinen Ergebnissen der Arbeiten unter Leitung der Delegationsleiter Kenntnis zu nehmen. Die Ausführungen Spaaks beziehen sich sowohl auf die im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsintegration geleistete Arbeit als auch auf die Arbeit hinsichtlich der Wirtschaftintegration in den Bereichen Verkehrswesen und Energie. Die sechs Mitgliedsstaaten können sich so ein Bild vom Fortschritt der Arbeiten machen, deren Grundausrichtung sie befürworten.


Hinsichtlich der Frage, ob der gemeinsame Markt als Freihandelszone oder als Zollunion ausgelegt werden soll, besteht Spaak auf der Tatsache, dass die Sachverständigen einheitlich die Form der Zollunion begrüßen, die sie für effizienter halten. da die sechs Delegationen übereingekommen waren, dass für die schrittweise Umsetzung eine Frist von zehn bis zwölf Jahren vorzusehen sei. In dieser Hinsicht hält es Spaak für angemessen, eine gemeinschaftliche parlamentarische Einrichtung mit der Kontrolle der allmählichen Einrichtung der Mechanismen des zukünftigen Vertrages zu betrauen.


Bei den institutionellen Aspekten zeigt Spaak seinen Kollegen, dass sie so wichtig sein werden wie der Vertrag flexibel sein würde. Er fügt hinzu, dass man auf die vom Europarat angeratene Formel zurückgreifen sollte: die Notwendigkeit, eine Institution mit begrenzten Befugnissen, aber wirklicher Autorität zu schaffen. Dafür erscheinen ihm vier Organe unabdingbar zu sein: ein Ministerrat, ein Organ, das in gewisser Weise der Hohen Behörde im System der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) entspricht, eine Versammlung und ein Gerichtshof. Spaak ist der Ansicht, dass der Rat so oft wie möglich seine Entscheidungen einstimmig treffen sollte, auch wenn man sich ein System vorstellen könnte, das von Zeit zu Zeit davon abweicht, sodass der Mechanismus der Entscheidungsfindung des Rates am Anfang starrer ist als in den späteren Phasen der Einrichtung des gemeinsamen Marktes.


Solange der Lenkungsausschuss seine Arbeit im Bereich der Landwirtschaft, der Verzerrungen im Handel und der Vorgehensweise in Bezug auf die Überseegebiete nicht abgeschlossen hat, vermeidet Spaak es, die anderen Minister davon in Kenntnis zu setzen. Da diese in diesem Moment im Übrigen keinerlei Entscheidung treffen müssen, nehmen sie den Fortschritt der Arbeiten mit Genugtuung zur Kenntnis und entscheiden, ihre nächste Sitzung sofort nach der Vorlage des ganzen Berichtes, der zwischenzeitlich für den 15. März 1956 vorgesehen ist, abzuhalten.

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