Einheitliche Europäische Akte - Artikel betreffend die europäische Zusammenarbeit in der Aussenpolitik (Luxemburg, 17. Februar und Den Haag, 28. Februar 1986)
Text Diese Bestimmungen der Einheitlichen Europäischen Akte zur Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) legen die Aufgaben des Vorsitzes und des Sekretariats der EPZ sowie die des Politischen Ausschusses fest.
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Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 29.06.1987, n° L 169. [s.l.]. "Einheitliche Europäische Akte", p. 1.
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