Ratification of the ECSC Treaty

Die Ratifizierung des EGKS-Vertrags


Die Ratifizierung des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) stellt in den meisten Unterzeichnerstaaten kein größeres Problem dar. Insgesamt lehnen lediglich die kommunistischen Abgeordneten den Schuman-Plan entschieden ab, den sie als Instrument der Kriegstreiberei des amerikanischen Imperialismus diffamieren, das sowohl gegen die sozialen Interessen der Arbeitnehmer als auch gegen die Länder des Ostblocks gerichtet sei.


In Belgien wird der Text am 5. Februar 1952 im Senat mit 102 Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen und 58 Enthaltungen – darunter die der gesamten sozialdemokratischen Fraktion, die die Auswirkungen der EGKS auf den Bergbau befürchtet – ratifiziert. Am 12. Juni 1952 verabschiedet auch die Abgeordnetenkammer die Verträge zur Gründung der EGKS mit 191 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. In Deutschland verabschiedet der Bundestag am 11. Januar 1952 den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Vertrages mit 378 Ja-Stimmen und 143 Nein-Stimmen, darunter die der Kommunisten und der Sozialdemokraten. Am 1. Februar 1952 erfolgt die Abstimmung im Bundesrat, der am 1. Juli 1952 eine zusätzliche Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, darauf zu achten, dass die Alliierte Hohe Kommission alle Kontrollen über die Eisen- und Stahlproduktion in Deutschland einstellt und dass Westberlin ausdrücklich in das Gebiet der EGKS einbezogen wird. In Italien wird der Gesetzentwurf am 15. März 1952 in einer Abstimmung durch Aufstehen oder Sitzenbleiben im Senat verabschiedet. In der Abgeordnetenkammer wird der Vertrag am 16. Juni 1952 mit 265 Ja-Stimmen gegen 98 Nein-Stimmen verabschiedet. In Luxemburg nimmt die Abgeordnetenkammer am 13. Mai 1952 einen Gesetzentwurf an, mit dem der Schuman-Plan mit 47 Ja-Stimmen gegen vier Nein-Stimmen aus der kommunistischen Fraktion gebilligt wird. In den Niederlanden verabschiedet die Zweite Kammer des Parlaments am 31. Oktober 1951 den Gesetzentwurf mit 62 Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen aus der kommunistischen Fraktion, während sich die Erste Kammer des Parlaments am 19. Februar 1952 mit 36 Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen für den Vertrag ausspricht.


In Frankreich hingegen erweist sich die Ratifizierung als sehr viel komplizierter. Die kommunistischen Abgeordneten widersetzen sich jeglicher Idee einer europäischen Gemeinschaft, die sich in ihren Augen gegen die Sowjetunion richtet, während die Gaullisten große Bedenken gegen den supranationalen Aspekt der Hohen Behörde Bedenken hegen. Am 13. Dezember 1951 stimmen in der Nationalversammlung 377 Parlamentarier für und 233 gegen den EGKS-Vertrag. Im Verlauf der öffentlichen Aussprache muss die Regierung sogar zweimal die Vertrauensfrage stellen. Die Abgeordneten nehmen außerdem zwei Änderungsanträge zum ursprünglichen Text des Gesetzesentwurfs an, mit dem der französische Präsident einerseits zur Ratifizierung des EGKS-Vertrags ermächtigt wird: Der erste sieht weitere Investitionen in den Kohlebergbau und die Eisen- und Stahlproduktion Frankreichs vor, der zweite die Schiffbarmachung der Mosel. Im Rat der Republik, der zweiten Parlamentskammer, schließt sich der konservative Flügel der Rechten den Gaullisten und den Kommunisten an, wodurch das Vorhaben zu scheitern droht. Nur dank zahlreicher Versprechen der französischen Regierung an die Mitglieder des Rates bezüglich der Koksversorgung der französischen Stahlindustrie kann die Ratifizierung schließlich am 1. April 1952 mit 182 gegen 32 Stimmen erfolgen.

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