Gesetz N°27 hinsichtlich der Umgestaltung des deutschen Kohlenbergbaues und der deutschen Stahl- und Eisenindustrie (16. Mai 1950)

Text
Das Gesetz Nr. 27 über die Umgestaltung des deutschen Kohlenbergbaues und der deutschen Stahl- und Eisenindustrie, das am 16. Mai 1950 von der Alliierten Hohen Kommission in Bonn angenommen wurde, regelt das System des Privateigentums, um die Entwicklung wirtschaftlicher Macht und die Entstehung von Industriekartellen zu verhindern.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Allierten Hohen Kommission für Deutschland. 20.05.1950, Nr. 20. Bonn-Petersberg: Allierte Hohe Kommission für Deutschland.

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