Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften (22. Juli 1975)

Text
Vertrag zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Am 22. Juli 1975 unterzeichnen die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel diesen Vertrag, der die Gründung eines Rechnungshofes vorsieht und die Haushaltsbefugnisses des Europäischen Parlaments stärkt. Diese Reformen wurden notwendig, weil die Europäischen Gemeinschaften mit dem System der Eigenmittel die Finanzautonomie erhalten haben.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl.). 31.12.1977, n° L 359. [s.l.]. "Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gmeinschaften", p. 1-20.

Copyright: Alle Rechte bezüglich des Vervielfältigens, Veröffentlichens, Weiterverarbeitens, Verteilens oder Versendens an Dritte über Internet, ein internes Netzwerk oder auf anderem Wege sind urheberrechtlich geschützt und gelten weltweit. Alle Rechte der im Internet verbreiteten Dokumente liegen bei den jeweiligen Autoren oder Anspruchsberechtigten. Die Anträge auf Genehmigung sind an die Autoren oder betreffenden Anspruchsberechtigten zu richten. Wir weisen Sie diesbezüglich ebenfalls auf die juristische Ankündigung und die Benutzungsbedingungen auf der Website hin.

Dieses Dokument ist ebenfalls abrufbar unter…

Der PDF-Inhalt kann im Browser nicht angezeigt werden. Um den Inhalt anzuzeigen, müssen Sie installieren.
Inhalt herunterladen