Vertrag zur Einsetzung eines Gemeinsamen Rates und einer Gemeinsamen Kommission der EG (8. April 1965)

Text
Der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Juli 1967 in Kraft.

Quelle und Copyright

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 13.07.1967, Nr. 152. [s.l.]. "Vertrag zur Einsetzung eines Gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften", p. 2-12.

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