Die Frage des Sitzes der Institutionen

Die Frage des Sitzes der Organe


Bereits bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bietet die Wahl des Sitzes der europäischen Organe Grund für zahlreiche politische und juristische Streitigkeiten. Die Mitgliedstaaten können sich nicht auf einen endgültigen Sitz einigen, da die Idee Jean Monnets zu einem europäischen Distrikt nur wenige Anhänger findet. Seit 1958 haben die Kommissionen der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom oder EAG) ihren Sitz in Brüssel.


Bis zu einer Einigung der Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen und endgültigen Sitz der Gemeinschaftsorgane werden die europäischen Beamten auf Brüssel, Luxemburg und Straßburg aufgeteilt, was zu einem beträchtlichen Anstieg der Betriebskosten führt. Brüssel wird zum Sitz der gemeinsamen Kommission und des Ministerrates gewählt. Die meisten europäischen Beamten arbeiten hier. Die Stadt Luxemburg fordert einen Ausgleich für den Verlust der Hohen Behörde und des Besonderen Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die beide nach Brüssel umziehen. Die Hauptstadt des Großherzogtums erhält daraufhin die neu gegründete Europäische Investitionsbank (EIB) und die Zusage, dass ein Teil der Ministerratssitzungen im April, Juni und September in Luxemburg stattfinden. Der Gerichtshof, das gemeinsame statistische Amt, das Amt für Veröffentlichungen der Gemeinschaft und das Sekretariat des Europäischen Parlaments bleiben ebenfalls in Luxemburg. Auch Frankreich ist nicht bereit, auf Straßburg als Sitz des Parlaments zu verzichten. Eine Kompromisslösung sieht vor, dass die Abgeordneten ihre Plenartagungen in Straßburg halten, während die Sitzungen der Parlamentsausschüsse in Brüssel stattfinden. Einige Plenarsitzungen finden in Luxemburg statt, wo sich auch das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments befindet.

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