Gemeinsame Maßnahme 97/827/JI des Rates (5. Dezember 1997)
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Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG). 15.12.1997, n° L 344. [s.l.]. "Gemeinsame Maßnahme 97/827/JI vom 5. Dezember 1997 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Schaffung eines Mechanismus für die Begutachtung der einzelstaatlichen Anwendung und Umsetzung der zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingegangenen internationalen Verpflichtungen", p. 7.
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