Schlußkommuniqué der außerordentlichen Tagung des Ministerrats (Luxemburg, 29. Januar 1966)

Text
Die Übereinkommen von Luxemburg von Januar 1966 sehen verschiedene praktische Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Rat und der Kommission vor (vgl. „Zweiter Teil der Ratstagung (28. und 29.01.1966): a) Zusammenarbeit zwischen Rat und Kommission“).

Source and copyright

Source: Bulletin der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. März 1966, n° 3. Luxembourg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. "Schlußkommuniqué der außerordentlichen Tagung des Ministerrats ", p. 5-11.

Copyright: Alle Rechte bezüglich des Vervielfältigens, Veröffentlichens, Weiterverarbeitens, Verteilens oder Versendens an Dritte über Internet, ein internes Netzwerk oder auf anderem Wege sind urheberrechtlich geschützt und gelten weltweit. Alle Rechte der im Internet verbreiteten Dokumente liegen bei den jeweiligen Autoren oder Anspruchsberechtigten. Die Anträge auf Genehmigung sind an die Autoren oder betreffenden Anspruchsberechtigten zu richten. Wir weisen Sie diesbezüglich ebenfalls auf die juristische Ankündigung und die Benutzungsbedingungen auf der Website hin.

This document is also available in…

The PDF content cannot be displayed in the browser. To view the content, please install
Download Content