In seinem Buch über die Symbole der Europäischen Union zeichnet Carlo Curti Gialdino, Professor für internationales Recht an der Universität Rom „La Sapienza” und ehemaliger Referent am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (1982-2000), die einzelnen Schritte nach, die schließlich zur Wahl der Europahymne führten.
Im Jahre 1985 wählen die Europäischen Gemeinschaften die gleiche Hymne wie die, die der Europarat im Jahre 1972 angenommen hatte. Die Melodie stammt aus dem letzten Satz der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven, die er 1823 komponierte und mit der er das Gedicht "Ode an die Freude" von Friedrich von Schiller aus dem Jahre 1785 vertonte. Aus übersetzungstechnischen Gründen ist der Text Schillers jedoch nicht Teil der europäischen Hymne. Die Arrangements der Musikfassungen stammen von Herbert von Karajan.
Genau wie bei der Europaflagge brachten zahlreiche Privatleute Vorschläge für eine Hymne für den Europarat vor. In einem Brief vom 28. September 1951 ist der Direktor für Information der europäischen Organisation, Paul M.G. Lévy, der Auffassung, dass die Wahl der Hymne erst dann zur Debatte stehen sollte, wenn die Frage der Europaflagge geklärt sei.
Der Präsident der Paneuropa-Union, Richard Coudenhove-Kalergi, und der Direktor für Information des Europarats, Paul M.G. Lévy, tauschen sich im Rahmen eines Briefwechsels im Jahre 1955 über die Möglichkeit aus, die Ode an die Freude aus der 9. Sinfonie Ludwig van Beethovens als Europahymne zu übernehmen.
In diesem Bericht der Beratenden Versammlung des Europarats vom 10. Juni 1971 wird der Entschließungsentwurf des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, kommunale und regionale Angelegenheiten vorgestellt, das Vorspiel zur Ode an die Freude aus dem vierten Satz der neunten Sinfonie Ludwig van Beethovens als Europahymne zu übernehmen. Darüber hinaus greift der Bericht unter der Auflistung der Motive auch die Übernahme der anderen Europasymbole auf.
In ihrer Entschließung vom 8. Juli 1971 schlägt die Beratende Versammlung des Europarats vor, dass die Mitgliedstaaten die Europahymne, d. h. das Vorspiel zur Ode an die Freude aus dem vierten Satz der 9. Symphonie Ludwig van Beethovens, als Europahymne annehmen.
Der österreichische Dirigent Herbert von Karajan zeichnete für die musikalische Bearbeitung der Europahymne sowie deren Orchestrierung und Uraufführung verantwortlich. In diesem Brief vom 24. Juli 1971 bittet Lujo Toncic-Sorinj, Generalsekretär des Europarats, Herbert von Karajan, die offizielle Version der Europahymne, d. h. die Ode an die Freude von Ludwig van Beethoven, zu dirigieren. Am 12. August lässt der Dirigent über seinen Agenten sein großes Interesse an diesem Vorschlag ausrichten.
Am 12. Januar 1972 übernimmt das Ministerkomittee des Europarats gemäß dem Vorschlag der Beratenden Versammlung vom 8. Juli 1971 das Vorspiel zur Ode an die Freude aus dem vierten Satz der 9. Symphonie Ludwig van Beethovens als Europahymne.
Gegenstand dieses Memorandums vom 2. März 1972 an den Generalsekretär des Europarats sind die schwierigen Verhandlungen, in deren Rahmen der österreichische Dirigent Herbert von Karajan davon überzeugt werden sollte, auf seine Urheberrechte an der offiziellen Partition der Europahymne zu verzichten.
In diesem Memorandum vom 30. September 1974 erläutert der Direktor für rechtliche Angelegenheiten des Europarats die juristischen Aspekte, die mit der Nutzung des "Vorspiels der Ode an die Freude" und damit der Europahymne als rhodesische Nationalhymne verbunden sind.