Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften (22. Juli 1975)

Text
Vertrag zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Am 22. Juli 1975 unterzeichnen die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel diesen Vertrag, der die Gründung eines Rechnungshofes vorsieht und die Haushaltsbefugnisses des Europäischen Parlaments stärkt. Diese Reformen wurden notwendig, weil die Europäischen Gemeinschaften mit dem System der Eigenmittel die Finanzautonomie erhalten haben.

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Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl.). 31.12.1977, n° L 359. [s.l.]. "Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gmeinschaften", p. 1-20.

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