Kodex für ein einwandfreies Verhalten des Generalsekretariats des Rates und seines Personals (25. Juni 2001)

Texte
In Verfolgung der Bestimmungen über die Offenheit und Transparenz und zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Rates der Europäischen Union nimmt der Generalsekretär/Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) am 25. Juni 2001 einen Kodex für einwandfreies Verhalten des Generalsekretariats und seines Personals in der Verwaltungspraxis bei ihren beruflichen Beziehungen zur Öffentlichkeit an.

Source et copyright

Source: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl.). 05.07.2001, n° C 189. [s.l.]. "Beschluss des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreter für die GASP vom 25. Juni 2001 über einen Kodex für einwandfreies Verhalten des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union und seines Personals in der Verwaltungspraxis bei ihren beruflichen Beziehungen zur Öffentlichkeit", p. 1-4.

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